Stromkosten Elektrofahrzeuge

Projektbezogene Unterstützung im Rechnungswesen
Projektbezogene Unterstützung im Rechnungswesen – wenn intern die Kapazität fehlt. In vielen Unternehmen gibt es immer wieder Situationen, in denen die Buchhaltung vor zusätzlichen Aufgaben steht, die sich im Tagesgeschäft kaum bewältigen lassen. Das können liegengebliebene Abstimmungen sein, offene Konten aus einer Systemumstellung oder Projekte, die besondere Aufmerksamkeit erfordern. Gerade in gut organisierten Buchhaltungsabteilungen fehlt…
Stromkosten Elektrofahrzeuge
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung. Als selbstständige Buchhalterin gebe ich einen ersten Überblick, der eine individuelle steuerliche Beratung durch Steuerberater:innen nicht ersetzen kann. Erstattung von Stromkosten für Firmen-Elektrofahrzeuge ab 2026 Ab dem 1. Januar 2026 entfallen die bisherigen monatlichen Pauschalen für den Auslagenersatz beim Laden von Dienstwagen. Wenn Beschäftigte die Stromkosten zunächst selbst…
Papierlos glücklich: Deshalb lohnt es sich, Belege zu digitalisieren
Belege digitalisieren In einer Welt, die zunehmend digital wird, scheint es fast absurd, dass viele von uns noch immer in der Zettelwirtschaft gefangen sind. Überquellende Schubladen, unübersichtliche Ordner und das ständige Suchen nach einem bestimmten Beleg – das alles kostet nicht nur Zeit, sondern auch Nerven. Doch es gibt eine Lösung: die Digitalisierung deiner Belege.…
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung. Als selbstständige Buchhalterin gebe ich einen ersten Überblick, der eine individuelle steuerliche Beratung durch Steuerberater:innen nicht ersetzen kann.
Erstattung von Stromkosten für Firmen-Elektrofahrzeuge ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 entfallen die bisherigen monatlichen Pauschalen für den Auslagenersatz beim Laden von Dienstwagen. Wenn Beschäftigte die Stromkosten zunächst selbst übernehmen, müssen diese ab 2026 anhand der tatsächlichen Kosten erstattet werden.
Dazu ist der Stromverbrauch zu erfassen, etwa über eine Wallbox oder über einen im Elektro- bzw. Hybridfahrzeug integrierten Stromzähler.
Der zugrunde liegende Strompreis muss dem Arbeitgeber nachgewiesen werden. Er setzt sich aus dem Strompreis sowie einem anteilig berücksichtigten Grundpreis zusammen. Bei einem dynamischen Stromtarif dürfen aus Vereinfachungsgründen durchschnittliche monatliche Kosten ermittelt werden.
Übergangsweise besteht im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 die Möglichkeit, weiterhin eine Pauschale zu verwenden. Dabei kann ein Strompreis von 0,34 € pro nachgewiesener Kilowattstunde angesetzt werden. Die gewählte Methode (Pauschale oder tatsächliche Kosten) ist für das jeweilige Kalenderjahr einheitlich anzuwenden.
Die Erstattung der Stromkosten führt beim Arbeitnehmer zu keinen zusätzlichen steuerlichen Auswirkungen.

