Eigenbeleg
** keine Steuerberatung. Dieser Blog informiert über allgemein Buchhaltungsthemen.
Für spezifische steuerliche Fragen oder individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Steuerberater
Ein Eigenbeleg dient als Ersatzbeleg und wird insbesondere in folgenden Situationen verwendet:
- Verlorene Belege: Wenn der Originalbeleg nicht mehr auffindbar ist.
- Fehlende Rechnungen: Zum Beispiel bei Trinkgeldern oder Dienstleistungen, für die üblicherweise keine Belege ausgestellt werden.
- Außerordentliche Abschreibungen: Wenn spezielle Buchungen erforderlich sind.
Anforderungen an einen Eigenbeleg
Der Eigenbeleg sollte folgende Angaben enthalten:
Je präziser die Angaben sind, umso glaubhafter wird er.
- Datum der Zahlung
- Betrag der Ausgabe
- Zahlungsempfänger (Name und Anschrift)
- Art und Menge der Aufwendung und Verwendungszweck
- Grund für die Erstellung des Eigenbelegs (z.B. fehlender Originalbeleg)
- Name/Unterschrift des Ausstellers
- und am besten auch die Unterschrift einer zweiten Person (Vorgesetze, Unternehmer)
Eigenbelege sollten jedoch nur in Ausnahmefällen verwendet werden, da eine häufige Verwendung die Glaubwürdigkeit der Buchhaltung beeinträchtigen kann.
Vorsteuerabzug
Ein Eigenbeleg berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug